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6. Mai 2010 Entscheidung des VGH Baden-Württemberg in Sachen Kirchensteuer ist kirchenrechtlich ohne Bedeutung

Nach wie vor können Gläubige, die an der vollen Einheit „im Glauben, in den Sakramenten und in der kirchlichen Leitung“ festhalten, vor dem Staat ihren Austritt aus der Kirche erklären, ohne dafür von der Kirche exkommuniziert zu werden.
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